Personalentwicklung wirkungsvoll kostenfrei stärken mit staatlicher Förderung

  • Qualifiziertes Personal „das größte Kapital“
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Übernahme der Weiterbildungskosten

Personalentwicklung wirkungsvoll kostenfrei stärken mit staatlicher Förderung

Das neue Qualifizierungsgesetz: Erweiterte Fördermöglichkeiten

Als Arbeitgeber profitieren Sie davon, dass die Agentur für Arbeit die gesamten Weiterbildungskosten übernimmt. Dazu wird Ihrem Mitarbeiter sogar ein Lohnkosten-Zuschuss bis zu 75 % gewährt. Das ist für Ihr Unternehmen und den Arbeitnehmer eine Win-Win-Situation!

Welche Vorteile bietet mir das Qualifizierungschancengesetz (QCG):

Für Unternehmen:

Für Arbeitnehmer:

Flexibel lernen, erfolgreich sein!

Dank unserer Onlinekurse kombinierst du deine Weiterbildung flexibel mit Deinem Alltag. Du profitierst von einer unterstützenden Lernkultur, qualifizierten Trainern und ein umfangreiches Netzwerk. Wir stehen dir zur Seite, damit du Deine Ziele sicher erreichst.

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Wie sieht der Ablauf aus?

1. Vorprüfung
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Förderung optimal nutzen können und schlagen Ihnen passende Weiterbildungen vor.
2. Arbeitsagentur
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und sorgen für einen reibungslosen Ablauf. Die Arbeitsagentur stellt Ihnen anschließend den Bildungsgutschein aus und bewilligt den Lohnkosten-Zuschuss.
3. Kursstart
Freuen Sie sich auf den Beginn Ihrer Weiterbildung! Sie legen direkt los und schließen Ihren Kurs mit einer Prüfung ab, die Ihnen den Erfolg Ihrer Weiterbildung bestätigt.
4. Zertifikat
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Ihre Mitarbeiter wertvolle, anerkannte Zertifikate – ein sichtbarer Beweis für ihre neu gewonnenen Qualifikationen. Als nach AZAV zertifizierte Bildungseinrichtung steht die AQ Digital Academy für höchste Qualitätsstandards.

Förderhöhe für ihr Unternehmen erfahren

Wie viele Beschäftigte hat das Unternehmen?
1 bis 49
50 bis 499
über 500

Kommen Weiterbildungen für diese Beschäftigten in Frage?

Mehrfachauswahl möglich
Schwerbehinderte
Über 45 Jährige

Für welche Art von Weiterbildung interessieren Sie sich?

Mehrfachauswahl möglich
Abschlussorientierte Weiterbildung bei Personen mit fehlendem Berufsabschluss
Berufliche Weiterbildung mit Zertifikat

Liegt eine Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder ein Tarifvertrag vor?

Ja
Nein
Nicht sicher

Fast geschafft!

Berechnung der staatlichen Förderung

1 - 49
Mitarbeiter
50 - 499
Mitarbeiter
ab 500
Mitarbeiter

Teilzeitmitarbeiter werden anteilig gezählt (z.B. 10-20h/Woche = 0,5 Vollzeitäquivalent)

Zusatzförderung (bis zu 100% in besonderen Fällen):

Ihre Förderung im Detail

Übernahme der Lehrgangskosten: 0%
Übernahme des Arbeitsentgelts: 0%
Gesamte Lohnkosten für den Zeitraum: 0 €
Anzahl der geförderten Mitarbeiter: 0
Förderzeitraum: 0 Monate
Lohnkostenerstattung (0%):
0 €

Ihre staatliche Förderung beträgt:

+0 €
Das bedeutet: 0% Übernahme der Lehrgangskosten und 0% Erstattung der Lohnkosten während der Weiterbildungszeit!
* bis zu 100 % in besonderen Fällen
Hinweis: Angaben ohne Gewähr. Für die exakten Förderbeträge oder Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an uns.

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Häufige Fragen zur Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz ist das Ergebnis der Qualifizierungsoffensive des Staates. Es wurde 2019 ins Leben gerufen und seitdem ständig verbessert und angepasst. Neu ab dem 1. April 2024 im Rahmen des „Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ (sogenanntes Weiterbildungsgesetz) sin­­­­d höhere Leistungen und ein erleichterter Zugang. Unter anderem erhalten kleine Unternehmen jetzt 100 % Lohnkosten­­erstattung und es gelten feste Förderhöhen (ohne Ermessensausübung).

Das QCG ist eine gesetzlich geregelte Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und erfolgt im Rahmen einer berufsbegleitenden Weiterbildung für sozialversicherte Beschäftigte. Es ist die Antwort auf die stetig steigenden Herausforderungen durch Märkte, Gesellschaft und Politik. Dadurch, dass Arbeitgeber motiviert werden, ihre Beschäftigten durch Weiterbildungsmaßnahmen höher zu qualifizieren, verbessert sich die Wettbewerbsfähigkeit. Der allgemeine Qualitätsstandard wird erhöht und die Mitarbeiter:innen werden stärker an das Unternehmen gebunden. Das Ziel der Qualifizierungsoffensive besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und auch Arbeitsplätze zu schaffen. 

Gefördert werden zwei Arten von Weiterbildungen: die abschlussorientierte Weiterbildung und die Anpassungsqualifizierung. Das heißt, dass die Lehrgänge entweder zu einem Berufsabschluss führen oder Kenntnisse vermitteln müssen, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind. Zudem muss die Weiterbildung grundsätzlich für diese Art der Förderung zugelassen sein. Auch der Bildungsanbieter benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle. Bei Ihrer Suche auf viona.online setzen Sie ganz einfach den entsprechenden Filter bei der gewünschten Förderung.

Übernommen werden zum einen die Kosten der berufsbegleitenden Weiterbildung, sprich die Kursgebühren, und zum anderen die Lohnkosten während der Weiterbildung. Somit werden Sie als Arbeitgeber, aber auch Ihre Beschäftigten entlastet.

Zum Personenkreis der Geförderten gehören grundsätzlich alle Beschäftigten Ihres Betriebes. Die Höhe der Zuschüsse ist wiederum abhängig vom Lebensalter und dem Ausbildungsstand der Beschäftigten sowie von Ihrer Betriebsgröße. Lassen Sie beispielsweise Beschäftigte ohne jeden Berufsabschluss diesen nachholen, so werden Sie mit der Übernahme von 100 % der Lohnkosten belohnt. Lassen Sie Beschäftigte über 45 Jahren an Weiterbildungen teilnehmen, übernimmt der Staat die Kosten für den Kurs zu 100 % bei einer Betriebsgröße von 50-499 Beschäftigten. 

Der Antrag auf Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz muss sowohl von Ihnen als Arbeitgeber:in als auch von dem:der Arbeitnehmer:in abgesegnet werden. Der:die Mitarbeiter:in stellt zunächst einen Antrag an Sie. Sie veranlassen dann alles Weitere, indem Sie sich direkt an die Bundesagentur für Arbeit wenden. Zuständig ist der Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur für Arbeit, bei dem Sie sich vorab beraten lassen können. Dabei kann es um die Analyse Ihrer Personalstruktur sowie um die Identifizierung von Entwicklungspotenzialen für die konkreten Weiterbildungsbedarfe Ihrer Mitarbeiter:innen gehen. Ebenso werden Sie dort bei der Planung der Weiterbildungsmaßnahmen sowie bei der Beantragung der Förderleistungen unterstützt.

Die Förderung erfolgt über einen Bildungsgutschein, ausgestellt von der Bundesagentur für Arbeit, den Sie bei m Bildungsanbieter Ihrer Wahl einlösen. Auf dem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel, die Dauer der Maßnahme und der regionale Geltungsbereich vermerkt. Ebenso steht dort, welche Weiterbildungskosten übernommen werden, zum Beispiel Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Arbeitsentgelt etc.

Die Höhe der Zuschüsse variiert erheblich:

  • je nach Betriebsgröße und Alter des Mitarbeiters: Übernahme der Weiterbildungskosten zwischen 25 % und 100 %
  • je nach Betriebsgröße Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung zwischen 25 % und 75 %
  • bei älteren (ab 45 Jahren) oder schwerbehinderten Menschen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt sogar bis zu 100 % bei einer Betriebsgröße zwischen 50 und 499 Beschäftigten
  • bei berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 %
  • bei einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder bei einem Tarifvertrag: Erhöhung der Förderung um 5 %
  • Zuschuss zur Sozialversicherung: 20 % vom Sozialversicherungsbeitrag
  • Zusatzförderung von Kleinstbetrieben unter 10 Mitarbeitern möglich (neu ab 01.04.2024)
  • Förderung behinderungsbedingter Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen (neu ab 01.04.2024)

 

Ab 01.04.2024 gelten folgende Fördersätze verbindlich (der bisherige Ermessensspielraum fällt weg):

unter 50 Beschäftigte:
100 % der Lehrgangskosten und 75 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung
50 – 499 Beschäftigte:
50 % der Lehrgangskosten und 50 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung
ab 500 Beschäftigten:
25 % der Lehrgangskosten und 25 % des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung

Ziel der Förderung ist es, Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten finanziell zu entlasten und Anreize zur Modernisierung für die Arbeitgeber zu schaffen. Ebenso haben Arbeitgeber:innen die Möglichkeit, eigene Maßnahmen zu zertifizieren und durch das Gesetz fördern zu lassen.

Unternehmen, die mehrere Beschäftigte gleichzeitig qualifizieren wollen, haben seit Januar 2021 den Vorteil, dass sie einen Sammelantrag für die Förderung der Weiterbildung von mehreren Mitarbeiter:innen stellen können. Die Bedingung ist, dass die Mitarbeiter:innen an derselben Qualifizierung oder Weiterbildung teilnehmen und somit einen ähnlichen Weiterbildungsbedarf haben. Ein individueller Antrag pro geförderte:n weiterzubildende:n Angestellte:n ist dann nicht mehr nötig.

Das Qualifizierungschancengesetz wurde 2020 um das Arbeit-von-morgen-Gesetz ergänzt und mit der Neuregelung zum 1. April 2024 auf Basis des „Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ noch einmal angepasst, um mit einer erhöhten Förderung und reduzierten Zugangsvoraussetzungen die Anpassungsqualifizierungen noch attraktiver zu machen. Im Januar 2021 ist außerdem das Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSIG) in Kraft getreten, welches die Regelungen zum Kurzarbeitergeld (KUG) ergänzt. Wer seinen Beschäftigten eine berufliche Weiterbildung während der Kurzarbeit ermöglicht, bekommt als Arbeitgeber:in die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Juli 2024 zu 50 % erstattet.

Alles in allem steigen die Anreize für eine geförderte Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter:innen stetig.

Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen profitieren von der Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz. Aus diesem Grund müssen auch beide Seiten einen Antrag auf die staatlichen Zuschüsse stellen.

Als Weiterbildungsinteressent:in müssen Sie einen Antrag sowohl bei Ihrem Arbeitgeber stellen als auch bei der Bundesagentur für Arbeit. Diese Instanz trifft letztendlich die Entscheidung darüber, ob Ihrem Wunsch nach Weiterbildungsförderung nachgegangen wird.

Wichtig dabei ist auch, dass Sie als Arbeitnehmer:in Ihren Anspruch auf Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit geltend machen. Einen Rechtsanspruch auf Förderung jeder Art von Weiterbildung gibt es nicht, aber der Anspruch auf Beratung besteht in jedem Fall.

Die Förderung gilt generell für aktuell Beschäftigte – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße. Ebenso kommt sie für Beschäftigte, die innerhalb des Unternehmens umsteigen oder sich weiterentwickeln möchten, infrage. Der finanzielle Ausgleich gibt Ihnen als Beschäftigte:r die Möglichkeit, Ihre Arbeit während der Weiterbildung bei vollen Bezügen ruhen zu lassen. Auch können Sie mit einer neuen Qualifikation einer drohenden Arbeitslosigkeit entgehen.